Unser Immobilienlexikon von A-Z

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A

Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung dient der rechtlichen Absicherung des Käufers einer Immobilie. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den Eigentumsübergang zu.  Der Kaufvertrag ist zwar unterschrieben, trotzdem ist der Käufer noch nicht der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie. Erst nach der Eintragung ins Grundbuch wird er offiziell zum neuen Eigentümer. Eine Auflassungsvormerkung dient dabei als Schutz für Immobilienkäufer, da sie verhindert, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird. Hierbei lässt ein Notar die Auflassung in Abteilung II des Grundbuchs vormerken. Aber wieso genau ist die Auflassungsvormerkung unabdingbar? Und wie viel kostet die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch? Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Auflassungsvormerkung haben wir für Sie in diesem McMakler-Ratgeber zusammengefasst.

B

Bauerwartungsland
Unter Bauerwartungsland versteht man Grundstücksflächen, die nach den Flächennutzungsplänen der Gemeinden oder Kommunen in absehbarer Zeit einer baulichen Nutzung zugeführt werden können. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) enthält unter anderem eine Definition von Bauerwartungsland und listet Merkmale, die als Voraussetzungen für die bauliche Nutzung des Grundstücks dienen können. Wichtig ist dabei, dass Grundstücke nicht bebaut werden dürfen, bevor die betreffenden Flächen vom Bauerwartungsland zu Bauland erklärt worden sind. Doch welche Preise werden für Bauerwartungsland aufgerufen? Welche Steuern fallen an? Lohnt sich Bauerwartungsland als Investition überhaupt? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber-Artikel.

C
D

Denkmalschutz
Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch relevanter Bauwerke. Die unter Denkmalschutz stehenden Immobilien gelten als schützenswerte Objekte aufgrund ihrer historischen und kulturellen Bedeutung.  Ob ein Objekt ein Denkmal darstellt, entscheidet das zuständige Denkmalschutzamt. Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es eine Vielzahl von Auflagen, die in Absprache mit dem Denkmalschutzamt beachtet werden müssen. Doch der Staat unterstützt Käufer eines Denkmalobjektes auch mit Steuerersparnissen und staatlichen Zuschüssen. Neben Kirchen, Altstadtkernen und Schlössern, sind auch viele ältere Mehrfamilienhäuser denkmalgeschützt. Doch wie ist der Denkmalschutz in Deutschland genau geregelt? Was müssen Sie als Eigentümer und beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie beachten? Und wie können Sie als Käufer einer Denkmalimmobilie Steuern sparen? Lesen Sie hier alles Wichtige zum Denkmalschutz bei Immobilien.

E

Exposé
Ein gutes Exposé ebnet den Weg für einen ertragreichen und effektiven Immobilienverkauf. Immobiliensuchende können durch das Exposé einen wirkungsvollen ersten Eindruck von Verkaufsobjekten gewinnen. Doch das Exposé ist auch der Anfang eines jeden Verkaufsprozesses und hat dadurch oft mehr Einfluss als Verkäufer zuerst vermuten. Erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel, wie Sie das Immobilienexposé für Ihren Hausverkauf oder Wohnungsverkauf erstellen und worauf bei der Gestaltung und den Überschriften zu achten ist.

F

Flurstück
Das Flurstück ist ein amtlich vermessener und geometrisch festgelegter Teil der Erdoberfläche und bildet im Liegenschaftskataster die kleinste Buchungseinheit.

G

Gemarkung
Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters, die aus mehreren Fluren besteht. Flurstücke und Grundstücke einer Gemeinde bzw. einer Stadt werden durch die Gemarkung zusammengefasst und bezeichnet.

H

Home Staging
Home Staging bedeutet wörtlich übersetzt “Heiminszenierung”. Gemeint ist damit das professionelle Einrichten von Immobilien, wie Häuser oder Wohnungen, um eine Preissteigerung oder eine schnellere Immobilienvermittlung zu erreichen. Home Staging ist vor allem in den USA und Skandinavien weit verbreitet und mittlerweile auch in Deutschland fest etabliert.

I

Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rückstellung einer angemessenen Geldsumme durch Wohnungseigentümer, die der Instandhaltung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum dient.

J

Jahresabrechnung
Am Ende jedes Abrechnungsjahres erhält jeder Mieter eine Jahresabrechnung für seine Verbrauchskosten.
Es wird zwar in der Regel eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung geleistet, wie zum Beispiel für Warmwasser-, Heizkosten, die Kosten für Kalt- und Abwasser, die Müllabfuhr, den Aufzug, die Gebäude- und Straßenreinigung und auch der Allgemeinstrom.
Es ist aber durchaus möglich, dass dieser Betrag nicht dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. In der Jahresabrechnung werden dann die abweichenden Beträge berechnet. Das Ergebnis kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben sein.

K

Kaufnebenkosten
Die Kaufnebenkosten sind sämtliche Kosten, die zusätzlich zum reinen Kaufpreis der Immobilie dazu kommen.
Ein Immobilienkauf ist eine bedeutende Investition. Bei der Suche nach der Traumimmobilie wird oft vergessen, dass nicht nur der Kaufpreis eine Rolle spielt, sondern zusätzlich eine Reihe an Nebenkosten anfallen, die den Gesamtpreis beträchtlich verändern. Die Nebenkosten sind nicht zu unterschätzen, dennoch vergessen viele Kaufinteressenten beim Hauskauf, sie in den Budgetplan mit einzurechnen.

L

Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung kann vom Darlehensgeber erteilt werden, nachdem ein Immobilienfinanzierungsdarlehen vollständig getilgt wurde. Dies ist erforderlich, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Gerade wenn man eine Immobilie zu einem besseren Preis verkaufen möchte, kann es ratsam sein, eine Löschungsbewilligung einzuholen.

M

Mietpreisspiegel
Der Mietpreisspiegel bildet das örtliche Mietniveau ab und dient so der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Genau genommen zeigt der Mietspiegel auf, welche Mieten für Wohnungen mit vergleichbarem Wohnraum gezahlt werden und ist somit ein hilfreiches Orientierungsmittel für Mieter und Vermieter.

N

Notarielle Urkunde
Stellen Sie sich vor, Sie haben nach monatelangem Suchen endlich Ihr Traumhaus gefunden. Sie sind überglücklich und können es kaum erwarten einzuziehen. Endlich können Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Kurz bevor Sie Ihr neues Haus bezahlen wollen, ruft der Verkäufer an und sagt, er habe sich verschätzt und der Kauf kann nicht stattfinden. Er hatte ursprünglich geplant, mit dem Verkaufserlös eine neue Immobilie zu kaufen, doch nun habe er nicht genug Kapital. Der Kaufvertrag ist ungültig, sagt er. Ihre jetzige Immobilie ist aber bereits verkauft!
Damit so etwas nicht passiert, ist die notwendig. Die notarielle Urkunde ist die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Der Notar stellt mit der notariellen Urkunde sicher, dass der Inhalt des Vertrags rechtlich korrekt ist und alle Beteiligten über die Auswirkungen und Folgen des Vertragsabschlusses beraten sind.

O

Objektanalyse
Eine Objektanalyse ist eine ausführliche Untersuchung der Lage und Beschaffenheit einer Immobilie und dient in erster Linie dazu, den Marktwert des Gebäudes zu ermitteln.
Sie bildet die Basis eines jeden Immobiliengeschäftes.

P

Pacht
Wer ein Haus bauen will, braucht natürlich ein Grundstück. Doch nicht in allen Fällen ist es sinnvoll, das Land direkt zu kaufen. Manchmal kann es sinnvoll sein, das Grundstück stattdessen zu pachten. Durch den sogenannten Erbbau kann das Eigenheim auf einem fremden Grundstück errichtet werden, wodurch der Kauf des Bodens erspart werden kann. Bei der Pacht handelt es sich um die vertraglich geregelte Überlassung des Gebrauchs und der Fruchtziehung aus einer Sache oder einem Recht gegen ein Entgelt.

Q

Qualifizierter Alleinauftrag
Der qualifizierte Alleinauftrag oder auch qualifzierter Makleralleinauftrag ist die Erweiterung zum Makleralleinauftrag. Diese Vertragsform stellt die größtmögliche Sicherung für den Makler dar.
In dieser Vertragsform ist ausschließlich der Makler berechtigt die Immobilie zu Vermarkten. Selbst der Eigentümer darf nicht auf Eigeninitiative das Objekt Verkaufen. Alle Vermarktungsbestrebungen müssen über den Makler erfolgen.

R

Reallast
Bei einer Reallast handelt es sich um das Recht für einen Begünstigten, unter bestimmten Umständen, wiederkehrende Leistungen zu erhalten. Die Leistungen sind durch den Grundstückseigentümer des belasteten Grundstücks zu erbringen.

S

Sondernutzungsrecht
Der Begriff Sondernutzungsrecht stammt aus dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG. Mit einem Sondernutzungsrecht wird einem Wohnungseigentümer eines Hauses die alleinige Nutzung einer Fläche eingeräumt.
Das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft kann grundsätzlich durch alle Eigentümer im gleichen Maße genutzt werden.

T

Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der Grundstücksteilung, also der rechtlichen Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehrere neue Grundstückseinheiten. Mit der Teilungsvermessung ist es möglich, einen Teil eines Grundstücks zu verkaufen oder eine Teilfläche “abzuschreiben”, also aus dem bisherigen Grundbuchblatt herauszulösen, um eine Fortführung der Teilfläche als eigenes Grundstück zu ermöglichen.

U

Umlaufbeschluss
Ein Umlaufbeschluss ist ein von Eigentümern gefasster Beschluss der außerhalb der Eigentümerversammlung gefasst wird. Damit dieser Beschluss rechtskräftig wirksam ist, müssen alle Wohnungseigentümer dieser Eigentümergemeinschaft, die im Grundbuch eingetragen sind, schriftlich ihre Zustimmung erklären.
Sollte nur ein Eigentümer bei dieser Art der Beschlussfassung nicht zustimmen, so ist dieser Beschluss abgelehnt.

V

Vorkaufsrecht
Ein bestehendes Vorkaufsrecht bedeutet, dass jemand beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks das Recht hat das Objekt zu erwerben. In der Regel wird ein Vorkaufsrecht in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

W

Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Risikoschutz für Immobilienbesitzer. Der Eigentümer einer Immobilie wird durch die Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens geschützt, indem sie für die Kosten der Reparaturarbeiten oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes aufkommt.
Durch den Klimawandel und die globale Erwärmung nimmt die Häufigkeit und Zerstörungskraft von Unwettern deutlich zu. Sorgen diese für Schaden am Haus, können die Reparaturen enorme Kosten verursachen.

Z

Zinshaus
Unter dem Begriff Zinshaus (auch Mietshaus genannt) versteht man ein Objekt bzw. ein Haus mit einzelnen Wohneinheiten, die vom Eigentümer vermietet werden, um Erträge (Rendite) zu erwirtschaften. Es ist also nicht für den Eigenbedarf bestimmt. Mit einem Zinshaus kann ein Immobilieneigentümer nicht nur sein Kapital anlegen, sondern auch laufende Einnahmen durch monatlich eingenommen Miete generieren. Auf diese Weise kann diese Investment-Methode sehr lohnenswert und lukrativ erscheinen und eine solide Altersvorsorge darstellen.

Ü

Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll (auch Abnahmeprotokoll genannt) dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter, Mieter oder einen neuen Eigentümer. Darin wird festgehalten, in welchem Zustand die Immobilie beim Einzug bzw. Auszug war und welche Schäden bereits vorlagen. Somit stellt das Übergabeprotokoll eine umfangreiche Bestandsaufnahme der jeweiligen Wohnung bzw. des Hauses dar.

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